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Sicher unterwegs auf Dienstreisen

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz nimmt österreichische Unternehmen in die Pflicht, potenzielle Gefährdungen für ihre Mitarbeiter zu beurteilen und Vorkehrungen dagegen zu treffen. Das gilt auch dann, wenn Mitarbeiter auf Reisen sind.


Mitarbeiter werden ins Ausland entsandt, um in internationalen Unternehmen für die Dauer eines zeitlich bestimmten Rahmens die Unternehmenskultur und -struktur der Niederlassung vor Ort mitzugestalten oder aufgrund fachlicher Notwendigkeiten. Ist vor Ort kein Mitarbeiter mit einer entsprechenden Qualifikation zu finden oder die Aufgabenstellung so unternehmenskritisch, wird ein Mitarbeiter aus dem Stammhaus – manchmal auch gleich samt Familie – entsendet. Eine sorgfältige Auswahl und Vorbereitung der Mitarbeiter wird in den Unternehmen sehr ernst genommen, sind doch hohe Kosten und Risiken damit verbunden. So gibt es Unterstützung etwa beim Umzug, beim Schulwechsel der Kinder, bei der Wohnungssuche vor Ort, bei dem Erlernen der Sprache oder im Zuge interkultureller Managementtrainings.


Für mobile Arbeitskräfte, begleitende Angehörige und Subunternehmer entstehen durch Dienstreisen oder Entsendungen ins Ausland aber auch spezielle Risiken für Gesundheit und Sicherheit, die oft nicht im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Sind Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen erledigt, schiebt man mögliche weitere Erkrankungen gerne ins „Off“. Und das, obwohl Wegunfälle oder ein plötzlicher Herzinfarkt hier die Liste der möglichen Risiken ganz klar anführen. Das kann auch schon auf einer eintägigen Reise innerhalb Europas eine echte Herausforderung werden und erst recht in einem Land, wo Bedrohungen durch Kriminalität, Terrorismus oder soziale Unruhen an der Tagesordnung sind. Geringere Arbeitssicherheitsstandards auf ausländischen Baustellen können zusätzliche Risiken darstellen. Fakt ist: Alle diese Risiken treffen Mitarbeiter nicht nur am österreichischen Sitz des Betriebs, sondern auch bei Auslandseinsätzen. Auf Arbeitgeberseite ergeben sich in jedem Fall besondere Fürsorgepflichten: Nach § 3 und § 4 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) müssen Gefahren vom Arbeitgeber im Vorfeld evaluiert und entsprechende Vorkehrungen geschaffen werden.


Mehr dazu in der aktuellen Ausgaben von ALLE ACHTUNG, Das Sicherheitsmagazin der AUVA unter http://www.alle-achtung.at


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