Sind durch eine Covid-Infektion gesundheitliche Beeinträchtigungen eingetreten, die intensivere Maßnahmen zur Abwendung drohender dauernder Berufsunfähigkeit
oder Invalidität erfordern, so tragen medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen dazu bei, dass Patienten wieder – möglichst ohne fremde Hilfe – ein eigenständiges Leben führen, einen Beruf ausüben oder eine berufliche
Umschulung absolvieren können.
Etwa ein Drittel aller Betroffenen, die zur Rehabilitation kommen, können vermutlich nicht mehr in den Arbeitsprozess eingegliedert werden.
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